Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden ( D )

 

SWAT Energy GmbH

Ihr Kaufvertrag kommt mit dem Unternehmen:

SWAT Energy GmbH, An der Zeil 38-40,
74906 Bad Rappenau,
Geschäftsführer: Sigrid Remmele
Telefon: 07268-919810

Fax: 27268-9198131

Handelsregister Stuttgart HR B 736205

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 275618951

 

1. Geltungsbereich

1.1
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und SWAT Energy GmbH gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von SWAT Energy GmbH.

Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Gesetzliche Regelung.

 

2.Teilnehmer

SWAT Energy GmbH schließt Verträge mit Personen ab, welche

a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind und das 18 Lebensjahrvollendet haben.

b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik

Deutschland; einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union  (nachfolgend „Kunden“ genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von SWAT Energy GmbH angenommen wurde, ist SWAT Energy GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

 

3. Vertragsgegenstand

SWAT Energy GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsannahme. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum Rücktritt/Widerruf, so ist SWAT Energy GmbH verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.

 

4. Vertragsabschluss

4.1
Der Vertrag kommt nach  Annahme der Kundenbestellung durch SWAT Energy GmbH    zustande.
Die Annahme durch SWAT Energy GmbH erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch SWAT Energy GmbH bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch SWAT Energy GmbH. Bestellt der Kunde per Internet, so wird SWAT Energy GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.

4.2
Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

5. Widerrufsbelehrung

5.1
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens SWAT Energy GmbH zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) oder – sofern ihm die Ware vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei dem Kunden und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c) Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie gemäß § 312 g) Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

SWAT Energy GmbH
An der Zeil 38-40
74906 Bad Rappenau

Fax: 07268-9198131
eMail: info@swatenergy.de

5.2  Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paket versandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Waren wegen des Gewichts oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein Rücknahme-verlangen in Textform an SWAT Energy GmbH ab Eingang der Ware sendet. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

6. Kostentragungsvereinbarung

Für den Fall, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird vereinbart, dass Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache nicht € 40,00 übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung nicht erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Sie kostenfrei.

 

7. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung

Sollte SWAT Solar GmbH nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei SWAT Solar GmbH verfügbar ist, werden bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich zurück gewährt. Die SWAT Energy GmbH kann eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden übersenden bzw. anbieten bzw. erbringen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

8. Lieferung/Versandkosten

8.1
Für Aufträge bis € 20,- Euro berechnen wir eine Versandkostenpauschale von  € 6,90. Bei einer Bestellung per Nachnahme beträgt die Versandkostenpauschale € 8,95. Bei einem Warenwert von über 20,– € bis 200,– € beträgt die Versandkostenpauschale € 4,90.  Bei Online-Bestellungen wird der sich daraus ergebende Betrag vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen. Ab einem Bestellwert von über € 200,- trägt SWAT Energy GmbH die Versandpauschale von € 6,90 bzw. € 8,95 für Sie. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zuzüglich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.

8.2
Bestellt der Kunde eine Lieferung und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an SWAT Energy GmbH zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn,  SWAT Energy GmbH trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

8.3
Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird SWAT Energy GmbH für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlchen Waren ohne erneute Berechnung der Transportpauschale nachgereicht.

 

9. Preis, Zahlungsbedingungen

9.1
Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Katalog-Erscheinung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Kundenbestellung erfolgen, ist SWAT Energy GmbH zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet.

9.2
Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Privatkunden).

9.3
Bei Bestellungen über die Homepage der SWAT Energy GmbH gelten die bei Durchführung einer Bestellung unter dem Button „Prüfen und Bestellen“ angegebenen Preise.

9.4
SWAT Energy GmbH behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

SWAT Energy GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit SWAT Energy GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf SWAT Energy GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits SWAT Energy GmbHdie Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von SWAT Energy GmbH erhält.

 

11. Gewährleistung

11.1
SWAT Energy GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 434, 435 BGB sind.

11.2
Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber SWAT Energy GmbH zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.

11.3
Die Dauer der Gewährleistung für neue Waren beträgt zwei Jahre. Die jeweilige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

11.4
Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. SWAT Energy GmbH kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt § 437 BGB.

11.5
Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11.6
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es SWAT Energy GmbH frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

11.7
Sollten Sie die 48-Monats-Langzeit-Garantie in Anspruch genommen haben, ist § 443 BGB mit erweiterten Kundenrechten einschlägig. Insbesondere findet nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr nicht statt.

 

12. Haftung

12.1
SWAT Energy GmbH, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet SWAT Energy GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von SWAT Energy GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

12.2
Der Umfang einer Haftung von SWAT Energy GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3
Die vorstehenden Regelungen (10 und 11) geben den vollständigen Haftungsumfang von SWAT Energy GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder.

 

13. Rechtswahl
13.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen SWAT Energy GmbH und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

13.2
Die Bestimmungen der Ziffer 12.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

 

14. Verschiedenes

14.1
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

14.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

14.3
Der von uns betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken, in Kraft befindliche Patente oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder, wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers.

14.4
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heilbronn oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von SWAT Energy GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.